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PHYSIO PLUS

Im Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Gesetzliche Krankenversicherung steht unter § 12 SGB V folgendes Wirtschaftlichkeitsgebot:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Ihre Gesundheit mehr Wert ist, als dass Sie lediglich ausreichend, „wirtschaftlich“ und vor allem (nur) notwendig behandelt werden, dann empfehle ich Ihnen mein Programm PHYSIO PLUS, in welchem Sie ihre Behandlungszeit frei bestimmen können.

Je mehr Zeit ich als Therapeut Ihrem Problem widmen kann, desto gewinnbringender ist die physiotherapeutische Anwendung.

Durch die zeitliche Verlängerungsoptionen ist es je nach verordneter Leistung möglich auf eine Stunde Behandlungszeit zu kommen.

Auch Heilpraktiker, Chiropraktiker oder Osteopathen behandeln ihre Patienten mindestens eine Stunde lang. Der Grund liegt darin, dass ein Therapeut Zeit braucht, um bei der Anwendung einen therapeutisch wirksamen Reiz zu setzen. Erst dann kann ein langanhaltender Therapieerfolg erreicht werden.

Bei Interesse sprechen Sie mich an. Ich werde Ihnen gerne alle Fragen zu meinem Angebot beantworten.

Preise siehe Preisliste